Elektromobilität sollte schnell, bequem, einfach und vor allem direkt verfügbar sein. Dazu bieten wir Ihnen umfassende Lösungen, die den intuitiven Zugang zur Ladeinfrastruktur oder das Laden zu Hause ermöglichen.
Dienstwagenversteuerung
Mit Elektrofahrzeug als Dienstwagen persönliche Steuerlast senken.
Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge werden seit 2019 bei der Privatnutzung eines Dienstwagens steuerlich entlastet. Die private Nutzung eines Dienstwagens muss mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Monat versteuert werden. Der Vorteil aus der Nutzung solcher Fahrzeuge wird für Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride (i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des EmoG), die nach dem 31.12.2018 und bis zum Jahr 2030 angeschafft oder geleast werden, nur noch zur Hälfte besteuert. Seit 1. Juli 2020 ist der Steuersatz für reine Elektro-Fahrzeuge, bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro, sogar auf 0,25 % gesenkt worden.**
** Es gelten die Bestimmungen unter www.bundesfinanzministerium.de – BGBl. I S. 2338
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