Elektromobilität sollte schnell, bequem, einfach und vor allem direkt verfügbar sein. Dazu bieten wir Ihnen umfassende Lösungen, die den intuitiven Zugang zur Ladeinfrastruktur oder das Laden zu Hause ermöglichen.
Mercedes-Benz und die Bundesregierung fördern Ihren Einstieg in die Elektromobilität. Dabei verdoppelt die Bundesregierung den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie. Hierbei richtet sich die Höhe der Förderung nach dem Nettolistenpreis des Fahrzeuges und ob es sich um ein reines Elektrofahrzeug oder um einen Plug-in-Hybrid handelt.
Dienstwagenversteuerung
Mit einem Elektrofahrzeug als Dienstwagen persönliche Steuerlast senken.
Fahrer von Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen werden seit 2019 bei der Privatnutzung eines Dienstwagens steuerlich entlastet. Grundsätzlich muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Monat versteuert werden. Für Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride (i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des EmoG), die nach dem 31.12.2018 und bis zum Jahr 2030 angeschafft oder geleast werden, wird der Vorteil aus der Nutzung solcher Fahrzeuge nur noch zur Hälfte besteuert. Seit 1. Juli 2020 ist der Steuersatz für reine E-Fahrzeuge, bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro, sogar auf 0,25 % gesenkt worden.**
** Es gelten die Bestimmungen unter www.bundesfinanzministerium.de – BGBl. I S. 2338
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